ehemaliges Amtsgericht

Über 600 Jahre lang war Kappeln Teil des Herzogtums Schleswig (vgl. Station 1). Dadurch galt hier das Recht des Herzogtums. Auch wenn in Kappeln seit Jahrhunderten deutsch gesprochen wird, war das Herzogtum Schleswig bis ins 19. Jahrhundert kein Teil des Heiligen Römischen Reiches (mittelalter- liches Deutschland), sondern gehörte stattdessen als königlich-dänisches Lehen zum Königreich Dänemark. Erst im 19. Jahrhundert wurde Kappeln Teil von Preußen und bekam dadurch deutsches Recht. Daher wurde in Kappeln jahrhundertelang neben Deutsch auch der dänische Dialekt Sydslesvigdansk (Südschleswiger Dänisch) gesprochen. Dieser Dialekt entwickelte sich im Herzogtum Schleswig und ist eine Mischung aus Dänisch und der deutschen Sprache. In der Folge des Deutsch-Dänischen Krieges 1864 wurde Kappeln Teil des damaligen Deutschlands (Preußen) und erhielt somit deutsches / preußisches Rechtswesen. Aus dieser Zeit stammt das ehemalige Gebäude des 2007 aufgelösten Amtsgerichts. Der Bau wurde 1884 im Stil des Historismus fertiggestellt. Heute findet man in dem Bau unter anderem die Polizeidienststelle von Kappeln. Der schlichte Ziegelsteinbau wird durch relativ einfache Stilmittel deutlich verschönert. Bemerkenswert sind die roten Ziegelsteine, welche die Fensterrahmen farblich hervorheben und damit dem Bau ein ansprechendes Aussehen geben. Manchmal reichen einfache Mittel, um die Optik eines Gebäudes zu verändern. Würden diese farblichen Akzente fehlen, erschiene der Bau deutlich weniger prunkvoll.
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Das Herzogtum Schleswig (bis 1864) umfasste Teile beidseits der heutigen Grenze zwischen Dänemark und Deutschland.
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Ausbreitung von Sprachen / Dialekten um 1840 Reichsdänisch zunehmend Deutsch überwiegend Deutsch Hochdeutsch / Niederdeutsch Nordfriesisch (mehrere Dialekte) Grenze deutscher / dänischer Schul- / Kirchensprache