Vier Türme
Das Haus Vier Türme wurde 1696 fertiggestellt
und zählt zu den ältesten und interessantesten
Gebäuden in Ems. Errichtet hat es Johann Karl
von Thüngen (*1648, †1709), er entstammte
einer fränkischen Adelsfamilie, war Leiter eines
Infanterieregiments und ab 1696 kaiserlicher
Generalfeldmarschall. Für seine Verdienste
erhielt er den Schwarzen Adlerorden, der
höchste Orden der preußischen Krone.
Einer Überlieferung nach soll von Thüngen als
Jugendlicher bei einem Kurbesuch an dieser
Stelle gezeltet haben. Nach dem
Dreißigjährigen Krieg war Ems weitestgehend
zerstört, sodass es damals in der Tat Zeltplätze
im Kurort gab, auf denen die Gäste
übernachteten. Dies soll Anlass für von
Thüngen gewesen sein, das Haus „Vier Türme“
zu errichten und als Gästehaus bzw. frühes
Hotel zu nutzen. Bis um 1804 wurde der Bau
als Karlsburg (auch Carlsburg geschrieben)
bezeichnet, benannt nach seinem Bauherrn.
Um 1800 war das Haus „Vier Türme“ in
schlechtem baulichem Zustand und wäre
beinahe abgerissen worden. Glücklicherweise
wurde dies durch einen Verkauf verhindert. Im
Jahr 1817 kaufte der damalige Hof- und
Medizinrat Hartmann Christian Thilenius
(*1775, †1818) das Gebäude. Kaum ein Jahr
später starb er und hinterließ seine Frau
Wilhelmine (*1781, †1852) und sieben Kinder.
Sie hatte laut Überlieferung unerschöpfliche
Energie und nahm sich nun des Hauses an. Das
Haus stand auf einem Grundstück, welches
damals noch dem Bistum Trier gehörte. Im
Jahr 1822 erlangte sie Lehensfreiheit. Bis 1822
ließ sie das Haus umfassend sanieren und
richtete dann wieder ein Gästehaus ein.
Außerdem wurde an das Gebäude das
Badehaus mit sieben Marmorbädern und
eigener Heilquelle angebaut.
Ihr Lebenswerk wurde später vom Staat
weitergeführt, denn 1842 gelangte das Haus
Vier Türme in den Besitz des Staates, in dem
es bis heute ist. Mit einer kurzen
Unterbrechung war das Haus ab 1843 wieder
Gästehaus bzw. Hotel und galt damals als eines
der besten Herbergen der Stadt.
Zahlreiche Staatsgäste verbrachten hier ihren
Kuraufenthalt. Unter ihnen war auch der
russische Zar Alexander II. (*1818, †1881). Im
Jahr 1876 unterzeichnete er den Emser Erlass
(auch als Ukas von Bad Ems bezeichnet,
ukrainisch: Емський указ). Dieser Erlass verbot
im Russischen Kaiserreich die öffentliche
Verwendung der Ukrainischen Sprache. Das
Verbot untersagte die Entwicklung einer
ukrainischen Kultur und verhinderte die
Entwicklung einer ukrainischen Identität, vor
allem weil sich damals die ukrainische
Nationalbewegung noch ganz am Anfang
befand.
Nun ist dieser über 100 Jahre alte Erlass wieder
hochaktuell, denn diesen nutzte Wladimir Putin
(*1952) unter anderem, um den völkerrechts-
widrigen Einmarsch in die Ukraine im Februar
2022 zu rechtfertigen.