Vier Türme

Das Haus Vier Türme wurde 1696 fertiggestellt und zählt zu den ältesten und interessantesten Gebäuden in Ems. Errichtet hat es Johann Karl von Thüngen (*1648, †1709), er entstammte einer fränkischen Adelsfamilie, war Leiter eines Infanterieregiments und ab 1696 kaiserlicher Generalfeldmarschall. Für seine Verdienste erhielt er den Schwarzen Adlerorden, der höchste Orden der preußischen Krone. Einer Überlieferung nach soll von Thüngen als Jugendlicher bei einem Kurbesuch an dieser Stelle gezeltet haben. Nach dem Dreißigjährigen Krieg war Ems weitestgehend zerstört, sodass es damals in der Tat Zeltplätze im Kurort gab, auf denen die Gäste übernachteten. Dies soll Anlass für von Thüngen gewesen sein, das Haus „Vier Türme“ zu errichten und als Gästehaus bzw. frühes Hotel zu nutzen. Bis um 1804 wurde der Bau als Karlsburg (auch Carlsburg geschrieben) bezeichnet, benannt nach seinem Bauherrn. Um 1800 war das Haus „Vier Türme“ in schlechtem baulichem Zustand und wäre beinahe abgerissen worden. Glücklicherweise wurde dies durch einen Verkauf verhindert. Im Jahr 1817 kaufte der damalige Hof- und Medizinrat Hartmann Christian Thilenius (*1775, †1818) das Gebäude. Kaum ein Jahr später starb er und hinterließ seine Frau Wilhelmine (*1781, †1852) und sieben Kinder. Sie hatte laut Überlieferung unerschöpfliche Energie und nahm sich nun des Hauses an. Das Haus stand auf einem Grundstück, welches damals noch dem Bistum Trier gehörte. Im Jahr 1822 erlangte sie Lehensfreiheit. Bis 1822 ließ sie das Haus umfassend sanieren und richtete dann wieder ein Gästehaus ein. Außerdem wurde an das Gebäude das Badehaus mit sieben Marmorbädern und eigener Heilquelle angebaut. Ihr Lebenswerk wurde später vom Staat weitergeführt, denn 1842 gelangte das Haus Vier Türme in den Besitz des Staates, in dem es bis heute ist. Mit einer kurzen Unterbrechung war das Haus ab 1843 wieder Gästehaus bzw. Hotel und galt damals als eines der besten Herbergen der Stadt. Zahlreiche Staatsgäste verbrachten hier ihren Kuraufenthalt. Unter ihnen war auch der russische Zar Alexander II. (*1818, †1881). Im Jahr 1876 unterzeichnete er den Emser Erlass (auch als Ukas von Bad Ems bezeichnet, ukrainisch: Емський указ). Dieser Erlass verbot im Russischen Kaiserreich die öffentliche Verwendung der Ukrainischen Sprache. Das Verbot untersagte die Entwicklung einer ukrainischen Kultur und verhinderte die Entwicklung einer ukrainischen Identität, vor allem weil sich damals die ukrainische Nationalbewegung noch ganz am Anfang befand. Nun ist dieser über 100 Jahre alte Erlass wieder hochaktuell, denn diesen nutzte Wladimir Putin (*1952) unter anderem, um den völkerrechts- widrigen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 zu rechtfertigen.
Badehaus