Fachwerkarchitektur
Entlang der Straße „Dorfring“ stehen mehrere
sehenswerte Fachwerkhäuser aus dem 17. bis
19. Jahrhundert. Im Laufe der Zeit wurden sie
umgebaut und haben daher ihr ursprüngliches
Aussehen verloren.
So ein Fachwerkhaus entsteht auch heute noch
in vielen kleinen Einzelschritten und ist zu
einem großen Teil Maßarbeit. Bis in die Neuzeit
standen dafür jedoch keine Maschinen zur
Verfügung. Man konnte damals nicht einfach im
Holzhandel fertig zugesägtes Holz für den
Hausbau kaufen. Stattdessen musste der
Baumeister sein Holz selbst beschaffen. Die
meisten Wälder waren in städtischer oder
adeliger Hand. Nachdem er die Erlaubnis
eingeholt hatte, durfte er in den
Wintermonaten die benötigten Stämme für den
Hausbau schlagen.
Die Bäume wurden per Hand mit einer Axt oder
Bügelsäge gefällt und bis zum Frühjahr
gelagert. Danach mussten die Stämme
zugerichtet werden, denn es sollten ja eckige
Balken entstehen. Da es noch keine
elektrischen Maschinen gab, nutzte man hierfür
große Äxte und Handsägen. Anschließend
wurden die zugesägten Stämme zur Baustelle
in die Stadt transportiert, nachbearbeitet und in
Position gebracht. Alles natürlich in Handarbeit
oder mithilfe eines Ochsen- oder Pferdekarrens.
Aus den Stämmen wurde eine vergleichsweise
einfache Holzkonstruktion errichtet.
Anschließend wurden die Bereiche zwischen
den Balken, man spricht von Gefachen,
verschlossen. Der Schritt des Schließens der
Gefache wird als Ausfachung bezeichnet. Es
können verschiedene Materialien zum Einsatz
kamen beispielsweise: Astgeflecht, Lehmziegel
oder Bruchsteine (unbehauene Steine aus dem
Steinbruch). Anschließend wurde das Gefach
mit Lehm verputzt. Gerade in neueren
Fachwerkbauten (ab dem 19. Jahrhundert)
werden die Gefache oft auch mit Ziegelsteinen
vermauert, was deutlich einfacher und
haltbarer ist.
Jahrhundertelang wurde Holz nicht nur zum
Bau von Häusern genutzt, sondern vor allem
auch als Brennmaterial. Gerade in Kriegs- und
Krisenzeiten war daher Holz oft Mangelware.
Auch wenn die Wälder im Besitz von
Landesherrn, Adeligen oder wohlhabenden
Bauern waren, kam es immer wieder zum
Holzraub. Durch Raub war der illegale
Holzeinschlag so groß, dass quasi ganze Wälder
verschwanden. Das Dötlinger Strafregister von
1773 listete Strafzahlungen für den Holzraub
aus dem Dötlinger Holz folgende Strafen auf:
für eine Fuhre Holz 18 Groschen, für die
Entwendung eines alten „Stümels“ 18 Groschen
und für das Entfernen von Buschwerk 12
Groschen.