Hardenberger Hof
Der Hardenberger Hof war ursprünglich ein
sogenannter Freihof, denn er lag außerhalb der
städtischen Steuer- und Gerichtsbarkeit. Die
hier lebenden Adelsfamilien waren von
städtischen Steuern und Abgaben
ausgenommen und unterlagen auch nicht den
städtischen Gerichten. Um 1590 wurde der
braunschweigisch-lüneburgische Kanzler
Johann von Jagemann mit dem Freihof belehnt
und baute ihn zu einem Stadtanwesen um. Um
1619 kaufte die Adelsfamilie von Hardenberg
den Hof und machte ihn zu ihrem
Stadtanwesen.