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Hardenberger Hof

Der Hardenberger Hof war ursprünglich ein sogenannter Freihof, denn er lag außerhalb der städtischen Steuer- und Gerichtsbarkeit. Die hier lebenden Adelsfamilien waren von städtischen Steuern und Abgaben ausgenommen und unterlagen auch nicht den städtischen Gerichten. Um 1590 wurde der braunschweigisch-lüneburgische Kanzler Johann von Jagemann mit dem Freihof belehnt und baute ihn zu einem Stadtanwesen um. Um 1619 kaufte die Adelsfamilie von Hardenberg den Hof und machte ihn zu ihrem Stadtanwesen.
Hardenberger Hof