ehemaliges Amtsgericht
Über 600 Jahre lang war Kappeln Teil des
Herzogtums Schleswig (vgl. Station 1).
Dadurch galt hier das Recht des Herzogtums.
Auch wenn in Kappeln seit Jahrhunderten
deutsch gesprochen wird, war das Herzogtum
Schleswig bis ins 19. Jahrhundert kein Teil des
Heiligen Römischen Reiches (mittelalter-
liches Deutschland), sondern gehörte
stattdessen als königlich-dänisches Lehen zum
Königreich Dänemark.
Erst im 19. Jahrhundert wurde Kappeln Teil von
Preußen und bekam dadurch deutsches Recht.
Daher wurde in Kappeln jahrhundertelang
neben Deutsch auch der dänische Dialekt
Sydslesvigdansk (Südschleswiger Dänisch)
gesprochen. Dieser Dialekt entwickelte sich im
Herzogtum Schleswig und ist eine Mischung aus
Dänisch und der deutschen Sprache.
In der Folge des Deutsch-Dänischen Krieges
1864 wurde Kappeln Teil des damaligen
Deutschlands (Preußen) und erhielt somit
deutsches / preußisches Rechtswesen. Aus
dieser Zeit stammt das ehemalige Gebäude des
2007 aufgelösten Amtsgerichts. Der Bau wurde
1884 im Stil des Historismus fertiggestellt.
Heute findet man in dem Bau unter anderem
die Polizeidienststelle von Kappeln.
Der schlichte Ziegelsteinbau wird durch relativ
einfache Stilmittel deutlich verschönert.
Bemerkenswert sind die roten Ziegelsteine,
welche die Fensterrahmen farblich hervorheben
und damit dem Bau ein ansprechendes
Aussehen geben. Manchmal reichen einfache
Mittel, um die Optik eines Gebäudes zu
verändern. Würden diese farblichen Akzente
fehlen, erschiene der Bau deutlich weniger
prunkvoll.
Das Herzogtum Schleswig (bis 1864) umfasste
Teile beidseits der heutigen Grenze zwischen
Dänemark und Deutschland.
Ausbreitung von Sprachen / Dialekten um 1840
Reichsdänisch
zunehmend Deutsch
überwiegend Deutsch
Hochdeutsch / Niederdeutsch
Nordfriesisch (mehrere Dialekte)
Grenze deutscher / dänischer Schul- /
Kirchensprache