Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht erscheint auf den ersten Blick eher schlicht und klein, bedenkt man, dass es das höchste Gericht in Deutschland ist. Zudem ist es der Hüter über die Einhaltung des Grundgesetzes. Das Gerichtsgebäude steht hier erst seit den 1950er Jahren. Zuvor war es der Standort des Badischen Hoftheaters, dem Badischen Staatstheater, welches heute beim ehemaligen Ettlinger Tor liegt (vgl. Station 5). Die Ursprünge des Badischen Hoftheaters sind jedoch noch deutlich älter und reichen bis vor die Zeit Karlsruhes zurück. Schon am Hof in Durlach gab es 1666 ein erstes Theater. Im Jahr 1808 wurde an dieser Stelle ein erstes Theater errichtet. Das Gebäude war zu großen Teilen aus Holz. Im Jahr 1847 kam es während einer Aufführung zu einem Feuer und es brach eine Massenpanik aus. Da die Türen der Ausgänge nach Innen öffneten, wurde das Theater zur gefährlichen Brandfalle. Weltweites Entsetzen sorgte dafür, dass in vielen Ländern die Brandbestimmungen überarbeitet wurden und sich die Idee entwickelte, dass Brandschutztüren nach außen öffnen müssen. Nach dem verheerenden Brand wurde an dieser Stelle ein neues Theatergebäude errichtet. Während des Zweiten Weltkriegs wurde es zerstört. Noch in den 1960er Jahren stand es als Ruine an dieser Stelle. Aber anstatt es wiederaufzubauen, entschied man sich dazu, an dieser Stelle ein neues Gebäude für das Bundesverfassungsgericht zu errichten. Das Bundesverfassungsgericht wurde 1951 gegründet und war zunächst im Prinz-Max- Palais (vgl. Station 9) untergebracht. Der heutige Neubau wurde 1969 fertiggestellt. Seitdem befindet es sich in dieser sehr zentralen Lage direkt am Schloss. Grundsätzlich ist das Gericht samt Verhandlungen öffentlich und frei zugänglich, man muss sich jedoch beim Besucherservice anmelden.
späteres Hoftheater
erstes Hoftheater