Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht erscheint auf
den ersten Blick eher schlicht und klein,
bedenkt man, dass es das höchste Gericht in
Deutschland ist. Zudem ist es der Hüter über
die Einhaltung des Grundgesetzes.
Das Gerichtsgebäude steht hier erst seit den
1950er Jahren. Zuvor war es der Standort des
Badischen Hoftheaters, dem Badischen
Staatstheater, welches heute beim ehemaligen
Ettlinger Tor liegt (vgl. Station 5). Die
Ursprünge des Badischen Hoftheaters sind
jedoch noch deutlich älter und reichen bis vor
die Zeit Karlsruhes zurück. Schon am Hof in
Durlach gab es 1666 ein erstes Theater.
Im Jahr 1808 wurde an dieser Stelle ein erstes
Theater errichtet. Das Gebäude war zu großen
Teilen aus Holz. Im Jahr 1847 kam es während
einer Aufführung zu einem Feuer und es brach
eine Massenpanik aus. Da die Türen der
Ausgänge nach Innen öffneten, wurde das
Theater zur gefährlichen Brandfalle. Weltweites
Entsetzen sorgte dafür, dass in vielen Ländern
die Brandbestimmungen überarbeitet wurden
und sich die Idee entwickelte, dass
Brandschutztüren nach außen öffnen müssen.
Nach dem verheerenden Brand wurde an dieser
Stelle ein neues Theatergebäude errichtet.
Während des Zweiten Weltkriegs wurde es
zerstört. Noch in den 1960er Jahren stand es
als Ruine an dieser Stelle. Aber anstatt es
wiederaufzubauen, entschied man sich dazu, an
dieser Stelle ein neues Gebäude für das
Bundesverfassungsgericht zu errichten.
Das Bundesverfassungsgericht wurde 1951
gegründet und war zunächst im Prinz-Max-
Palais (vgl. Station 9) untergebracht. Der
heutige Neubau wurde 1969 fertiggestellt.
Seitdem befindet es sich in dieser sehr
zentralen Lage direkt am Schloss.
Grundsätzlich ist das Gericht samt
Verhandlungen öffentlich und frei zugänglich,
man muss sich jedoch beim Besucherservice
anmelden.