Platz der Grundrechte

Der „Platz der Grundrechte“ liegt zwischen dem Schloss und dem Marktplatz von Karlsruhe. Im Jahr 2005 wurde dieser Fußgängerbereich anlässlich der Bewerbung Karlsruhes als Europäische Kulturhauptstadt neugestaltet und umbenannt. Seitdem stehen hier auf 24 Schildern Aussagen zu Recht und Unrecht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Karlsruhe ein Teil des damals neu gegründeten Bundeslandes Baden-Württemberg und verlor damit seine Bedeutung als Residenzhauptstadt von Baden. Nun war Stuttgart auf einmal Landeshauptstadt – davon waren natürlich viele Karlsruher Bürger nicht gerade begeistert und hatten Angst vor der Bedeutungslosigkeit ihrer Stadt. Also entschied die noch junge Bundesrepublik, Karlsruhe zur „Residenz des Rechts“ zu machen. Daher sind bis heute wichtige Rechtsorgane des Staates in Karlsruhe ansässig, beispielsweise das Bundesverfassungsgericht.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 12a 13 14 15 16 16a 17 18 19 20 33 38 101 103 104  Schutz der Menschenwürde Freiheit der Person Gleichheit vor dem Gesetz Glaubens- und Gewissensfreiheit Freie Meinungsäußerung Schutz der Ehe und Familie Elternrechte, staatliche Schulaufsicht Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Brief- und Telefongeheimnis Recht der Freizügigkeit Freie Berufswahl Wehrdienst / Zivildienst Unverletzlichkeit der Wohnung Eigentumsgarantie Überführung in Gemeineigentum Staatsangehörigkeit, Auslieferung Asylrecht Petitionsrecht Aberkennung von Grundrechten Rechtsweggarantie Volkssouveränität, Widerstandsrecht Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern Wahlrecht Anspruch auf den gesetzlichen Richter Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht Schutz vor willkürlicher Verhaftung   Grundrechte  OpenStreetMap contributors
damalige Lage / Ausbreitung von Baden