Blarer'scher Domherrenhof
Im bischöflichen Teil der Stadt wurde 1767 der
Blarer'scher Domherrenhof als Wohn- und
Verwaltungsgebäude der Domherren und des
Bistums Konstanz errichtet.
Als Beamte verwalteten die Domherren die
Kirchengüter wie Ländereien und
Wirtschaftsgebäude. Im Mittelalter gehörten
dem Bistums Konstanz große Landflächen vor
der Stadt im Bereich des Hochstifts. Auf den
Äckern und Feldern arbeiteten die lokalen
Bauern, obwohl ihnen das Land nicht gehörte:
das sogenannte Lehenswesen. Es war die
Grundlage der mittelalterlichen
Wirtschaftsordnung. Der Eigentümer der
Ländereien war der Lehensherr. Die Bauern,
welche die Äcker bestellten, mussten einen Teil
ihrer Erträge an den Lehnsherrn abtreten, quasi
als Pacht für die Nutzung der Flächen. Der
Prozentsatz der Abgabe war nicht gesetzlich
geregelt, sondern war im Ermessen des
Pachtherrn. Gewöhnlich lag der Pachtbetrag bei
etwa 10 %, dem Zehnt. Dabei wurde zumeist
nicht in Geld gezahlt, sondern in Naturalien
(Gemüse, Getreide, etc.).
Im Jahr 1846 wurde es das Gerichtsgebäude
des Bistums. Seit 1876 ist es der Sitz des
Landgerichts. Trotz dieser Umnutzung als
Justizgebäude ließ das Äußere des Gebäudes
unverändert.
Fürstbistum Konstanz um 1790