Blarer'scher Domherrenhof

Im bischöflichen Teil der Stadt wurde 1767 der Blarer'scher Domherrenhof als Wohn- und Verwaltungsgebäude der Domherren und des Bistums Konstanz errichtet. Als Beamte verwalteten die Domherren die Kirchengüter wie Ländereien und Wirtschaftsgebäude. Im Mittelalter gehörten dem Bistums Konstanz große Landflächen vor der Stadt im Bereich des Hochstifts. Auf den Äckern und Feldern arbeiteten die lokalen Bauern, obwohl ihnen das Land nicht gehörte: das sogenannte Lehenswesen. Es war die Grundlage der mittelalterlichen Wirtschaftsordnung. Der Eigentümer der Ländereien war der Lehensherr. Die Bauern, welche die Äcker bestellten, mussten einen Teil ihrer Erträge an den Lehnsherrn abtreten, quasi als Pacht für die Nutzung der Flächen. Der Prozentsatz der Abgabe war nicht gesetzlich geregelt, sondern war im Ermessen des Pachtherrn. Gewöhnlich lag der Pachtbetrag bei etwa 10 %, dem Zehnt. Dabei wurde zumeist nicht in Geld gezahlt, sondern in Naturalien (Gemüse, Getreide, etc.). Im Jahr 1846 wurde es das Gerichtsgebäude des Bistums. Seit 1876 ist es der Sitz des Landgerichts. Trotz dieser Umnutzung als Justizgebäude ließ das Äußere des Gebäudes unverändert.
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Fürstbistum Konstanz um 1790