Domherr

Domherr ist ein geistliches Amt der katholischen Kirche und ein Ehrenamt in der evangelischen Kirche. Vor dem 19. Jahrhundert bezeichnete der Titel zumeist adelige Männer, die eine Domherren- oder Domizellarius-Präbende besaßen, also das Anrecht auf bestimmte Bezüge der Kirche. Domherren waren also nicht unbedingt Kapitulare, nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur (hohe) Beamte geistlicher Fürsten. Die Domherren waren im Grunde Verwaltungs- beamte, die den (Grund-)Besitz des Bistums verwalteten.