Domherr
Domherr ist ein geistliches Amt der
katholischen Kirche und ein Ehrenamt in der
evangelischen Kirche.
Vor dem 19. Jahrhundert bezeichnete der Titel
zumeist adelige Männer, die eine Domherren-
oder Domizellarius-Präbende besaßen, also das
Anrecht auf bestimmte Bezüge der Kirche.
Domherren waren also nicht unbedingt
Kapitulare, nicht einmal unbedingt geweiht,
sondern nur (hohe) Beamte geistlicher Fürsten.
Die Domherren waren im Grunde Verwaltungs-
beamte, die den (Grund-)Besitz des Bistums
verwalteten.