Filialkirche
Eine Filialkirche ist nach römisch-katholischem
Kirchenrecht ein Gebäude, welches für den
öffentlichen Gottesdienst bestimmt ist. Eine
Filialkirche hat eine höhere Rechtsstellung als
eine Kapelle oder ein Oratorium, ist jedoch
rechtlich gesehen keine eigenständige
Pfarrkirche.
Bei einer sogenannten „Auspfarrung“ können
Filialkirchen mit ihrem Pfarrgebiet zu
Pfarrkirchen erhoben werden. Umgekehrt
können bei der Zusammenlegung von Pfarreien
bisher selbständige Pfarrkirchen zu Filialkirchen
in der neuen größeren Pfarrei werden.