Filialkirche

Eine Filialkirche ist nach römisch-katholischem Kirchenrecht ein Gebäude, welches für den öffentlichen Gottesdienst bestimmt ist. Eine Filialkirche hat eine höhere Rechtsstellung als eine Kapelle oder ein Oratorium, ist jedoch rechtlich gesehen keine eigenständige Pfarrkirche. Bei einer sogenannten „Auspfarrung“ können Filialkirchen mit ihrem Pfarrgebiet zu Pfarrkirchen erhoben werden. Umgekehrt können bei der Zusammenlegung von Pfarreien bisher selbständige Pfarrkirchen zu Filialkirchen in der neuen größeren Pfarrei werden.
Marktbreit