Immunitätsbezirk
(kirchlich)
Als kirchlicher Immunitätsbezirk wurde in
mittelalterlichen Städten ein streng
abgetrennter Rechtsbezirk rund um Klöster,
Kirchen und Stifte bezeichnet. Hier galt nicht
mehr weltliches Recht des Herrschers, sondern
das damalige kirchliche Recht. Je nach
Bedeutung einer Kirche konnte der
Immunitätsbezirk größere Stadtbereiche
umfassen.