Judenregal
Als Judenregal bezeichnete man im Mittelalter
und der Frühen Neuzeit ein königlich
verliehenes Herrschaftsrecht.
Ab dem 12. Jahrhundert entstand im Heiligen
Römischen Reich die sogenannte
Kammerknechtschaft (lat. servitudo
Judaeorum). Im 13. Jahrhundert wurde aus der
Kammerknechtschaft ein Rechtsstatus der
Juden, die damit unter der besonderen
Schutzgewalt des Königs standen und dafür
dem König ein Schutzgeld zahlten mussten.
Mit der Goldenen Bulle (ein kaiserliches
Gesetzbuch) von 1356 ging das
Judenschutzrecht an die Kurfürsten sowie
sukzessive an die Landesfürsten über.
Das Judenregal war jahrhundertelang eine
wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung
vieler Herrscherhaushalte.