Judenregal

Als Judenregal bezeichnete man im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein königlich verliehenes Herrschaftsrecht. Ab dem 12. Jahrhundert entstand im Heiligen Römischen Reich die sogenannte Kammerknechtschaft (lat. servitudo Judaeorum). Im 13. Jahrhundert wurde aus der Kammerknechtschaft ein Rechtsstatus der Juden, die damit unter der besonderen Schutzgewalt des Königs standen und dafür dem König ein Schutzgeld zahlten mussten. Mit der Goldenen Bulle (ein kaiserliches Gesetzbuch) von 1356 ging das Judenschutzrecht an die Kurfürsten sowie sukzessive an die Landesfürsten über. Das Judenregal war jahrhundertelang eine wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung vieler Herrscherhaushalte.