Lübisches Recht
Als Lübisches Recht wird das Lübecker
Stadtrecht bezeichnet, welches um 1160
entstand. Nachdem Lübeck zum zentralen
Handelspunkt der Ostsee geworden war, wurde
dieses Lübecker Stadtrecht von zahlreichen
anderen Ostseestädten übernommen. Diese
Städte waren meist auch Teil der Hanse, dem
wichtigsten mittelalterlichen Handelsbund.