Lübisches Recht

Als Lübisches Recht wird das Lübecker Stadtrecht bezeichnet, welches um 1160 entstand. Nachdem Lübeck zum zentralen Handelspunkt der Ostsee geworden war, wurde dieses Lübecker Stadtrecht von zahlreichen anderen Ostseestädten übernommen. Diese Städte waren meist auch Teil der Hanse, dem wichtigsten mittelalterlichen Handelsbund.