Marktrecht
Das Marktrecht war im Mittelalter das Recht,
einen Markt zu eröffnen. Eine Siedlung oder
Stadt konnte dieses Recht beantragen.
Zunächst war nur der König in der Lage, ein
Marktrecht zu verleihen. Später konnten auch
beispielsweise Herzöge und Grafen als
Territorialherren das Marktrecht aussprechen.
Dabei wurden auch immer die genauen
Bedingungen des Marktes geregelt und
schriftlich festgehalten.