Marktrecht

Das Marktrecht war im Mittelalter das Recht, einen Markt zu eröffnen. Eine Siedlung oder Stadt konnte dieses Recht beantragen. Zunächst war nur der König in der Lage, ein Marktrecht zu verleihen. Später konnten auch beispielsweise Herzöge und Grafen als Territorialherren das Marktrecht aussprechen. Dabei wurden auch immer die genauen Bedingungen des Marktes geregelt und schriftlich festgehalten.