Meier

Im Mittelalter war ein Meier ein Verwalter, der im Auftrag adliger oder geistlicher Grundherrn den Grundbesitz verwaltete. Ab dem späteren Mittelalter war der Meier auch ein Pächter oder selbständiger Bauer. Ursprünglich war der Meier selbst seinem Auftraggeber hörig: er konnte keine eigenen Entscheidungen treffen. Im Laufe des Mittelalters erhielten die Meier zunehmend mehr Macht und damit eigenen Gestaltungsfreiraum. Das Meieramt wurde vererbbar. Im Zuge dieser Entwicklung wurden die Naturalabgaben von dem Grundherrn häufig in eine feste, jährliche Geldeinkunft umgewandelt. In der Neuzeit regelte das Meierrecht die Beziehung zwischen dem Grundherren (Eigentümer des Landes) und dem Bauern (Bewirtschafter des Landes). Der Bauer/Bewirtschafter wurde auch „Meier“ genannt.