Meier
Im Mittelalter war ein Meier ein Verwalter, der
im Auftrag adliger oder geistlicher Grundherrn
den Grundbesitz verwaltete. Ab dem späteren
Mittelalter war der Meier auch ein Pächter oder
selbständiger Bauer.
Ursprünglich war der Meier selbst seinem
Auftraggeber hörig: er konnte keine eigenen
Entscheidungen treffen. Im Laufe des
Mittelalters erhielten die Meier zunehmend
mehr Macht und damit eigenen
Gestaltungsfreiraum. Das Meieramt wurde
vererbbar. Im Zuge dieser Entwicklung wurden
die Naturalabgaben von dem Grundherrn häufig
in eine feste, jährliche Geldeinkunft
umgewandelt.
In der Neuzeit regelte das Meierrecht die
Beziehung zwischen dem Grundherren
(Eigentümer des Landes) und dem Bauern
(Bewirtschafter des Landes). Der
Bauer/Bewirtschafter wurde auch „Meier“
genannt.