Patrozinium
Als Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines
Heiligen über eine Kirche bezeichnet. Jede
Kirche ist einem Heiligen oder einer Heiligen
geweiht, woraus sich dann der Name der
jeweiligen Kirche ergibt. Wie genau dieses
Patrozinium festgelegt wurde, ist heute nicht
mehr genau bekannt. Die meisten Patrozinium
wurden bei der Kirchengründung im Mittelalter
oder bereits noch früher festgelegt.