Patrozinium

Als Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche bezeichnet. Jede Kirche ist einem Heiligen oder einer Heiligen geweiht, woraus sich dann der Name der jeweiligen Kirche ergibt. Wie genau dieses Patrozinium festgelegt wurde, ist heute nicht mehr genau bekannt. Die meisten Patrozinium wurden bei der Kirchengründung im Mittelalter oder bereits noch früher festgelegt.