Reichsabtei

Als Reichsabtei bezeichnet man Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte des Mittelalters, die direkt dem Kaiser des Römischen Reiches Deutscher Nation (das damalige Deutschland) unterstellt waren. Dadurch hatten die Reichsabteien weitreichende Rechte. Sie konnten eigene Territorien erwerben und waren von allen Abgaben gegenüber Fürsten und Bistümern befreit.