Reichsabtei
Als Reichsabtei bezeichnet man Klöster,
Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und
Frauenstifte des Mittelalters, die direkt dem
Kaiser des Römischen Reiches Deutscher Nation
(das damalige Deutschland) unterstellt waren.
Dadurch hatten die Reichsabteien
weitreichende Rechte. Sie konnten eigene
Territorien erwerben und waren von allen
Abgaben gegenüber Fürsten und Bistümern
befreit.