Reichsstadt
Als Reichsstädte werden weitgehend autonome
Stadtgemeinden des Heiligen Römischen
Reiches bezeichnet. Sie waren durch das
Städtekolleg direkt im damaligen Reichstag
vertreten. Dabei unterstanden sie keinem
Reichsfürsten, sondern dem Kaiser direkt.
Durch diesen Status hatten die Reichsstädte
eine ganze Reihe von Privilegien und Freiheiten.
Sie waren beispielsweise weitgehend autonom
und hatten eine eigene Gerichtsbarkeit. Durch
die Hochgerichtsbarkeit waren sie damit den
Fürsten im Reich gleichgestellt.
Mit der Reichfreiheit waren jedoch auch einige
Pflichten verbunden. So mussten die
Reichsstädte Steuern an den Kaiser zahlen und
Heerfolge leisten (Pflicht, den Kaiser im
Kriegsfall militärisch zu unterstützen).
Reichsstädte lagen auf Reichs- oder Königsgut
(Reichsbesitz) und wurden im Mittelalter auch
als königliche Städte bezeichnet. Ihre
Reichsfreiheit entstand manchmal auch
dadurch, dass ihr Landesherr ohne Erben
verstarb. Zürich wurde beispielsweise durch
das Aussterben des Adelsgeschlecht der
Zähringer im Jahr 1218 zur Reichsstadt.