Reichsstadt

Als Reichsstädte werden weitgehend autonome Stadtgemeinden des Heiligen Römischen Reiches bezeichnet. Sie waren durch das Städtekolleg direkt im damaligen Reichstag vertreten. Dabei unterstanden sie keinem Reichsfürsten, sondern dem Kaiser direkt. Durch diesen Status hatten die Reichsstädte eine ganze Reihe von Privilegien und Freiheiten. Sie waren beispielsweise weitgehend autonom und hatten eine eigene Gerichtsbarkeit. Durch die Hochgerichtsbarkeit waren sie damit den Fürsten im Reich gleichgestellt. Mit der Reichfreiheit waren jedoch auch einige Pflichten verbunden. So mussten die Reichsstädte Steuern an den Kaiser zahlen und Heerfolge leisten (Pflicht, den Kaiser im Kriegsfall militärisch zu unterstützen). Reichsstädte lagen auf Reichs- oder Königsgut (Reichsbesitz) und wurden im Mittelalter auch als königliche Städte bezeichnet. Ihre Reichsfreiheit entstand manchmal auch dadurch, dass ihr Landesherr ohne Erben verstarb. Zürich wurde beispielsweise durch das Aussterben des Adelsgeschlecht der Zähringer im Jahr 1218 zur Reichsstadt.