Hessen-Rotenburg

(Rotenburger Quart)

Die Landgrafschaft Hessen-Rotenburg (Rotenburger Quart) war ein teilsouveränes Fürstentum unter der reichsrechtlichen Oberhoheit von Hessen-Kassel. Es umfasste die Gebiete der heutigen Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen und wurde von einer Nebenlinie des Hauses Hessen (Hessen- Rotenburg) regiert. Diese teilte sich zeitweise in weitere Nebenlinien und Landgrafschaften auf. Der hessische Landgraf Moritz der Gelehrte von Hessen-Kassel errichtete durch Hausverträge in den Jahren 1627 und 1628 zur Ausstattung seiner Söhne aus zweiter Ehe mit Juliane von Nassau-Dillenburg ein teilselbständiges Fürstentum unter der Oberhoheit von Hessen- Kassel ein. Die hier regierenden Nebenlinien des Hauses Hessen-Kassel werden unter dem Oberbegriff Hessen-Rotenburg zusammengefasst. Um eine standesgemäße Versorgung ihrer Kinder sicherzustellen, übertrug Juliane Einkünfte und Besitzrechte an ihre Kinder. Schließlich erreichte sie von Moritz, dass ihre Söhne die sogenannte Rotenburger Quart erhielten. Die Quart (lat. Viertel) umfasste etwa ein Viertel der Gesamtfläche Hessen-Kassels. Dieses Größenverhältnis war namensgebend. Es wurde festgelegt, dass die Quart weiterhin unter Kasseler Oberhoheit blieb und dass vor allem die Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich Verteidigungs- und Außenpolitik ausschließlich bei den regierenden Landgrafen von Hessen- Kassel lag. In der darauffolgenden Zeit führte dies natürlich zu Streit. Von 1627 bis 1834 bildete die Rotenburger Quart ein bis mehrere, nur teilselbständige Fürstentümer innerhalb der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Sie umfasste neben Stadt und Amt Rotenburg die Niedergrafschaft Katzenelnbogen mit St. Goar und der Festung Rheinfels, die Städte und Ämter Eschwege, Wanfried, Sontra, Witzenhausen, die Gerichte Bilstein und Germerode, das hessische Drittel der Herrschaft Treffurt, Burg Ludwigstein, das gleichnamige Amt Ludwigstein und die Herrschaft Plesse (nördlich von Göttingen) mit dem Amt Gleichen. Hinzu kam ein Viertel des Landzolles. Das beschriebene Territorium war Gemeinschaftsbesitz der Nachkommen von den Landgrafen Moritz und Juliane und wurde bis zur Einführung der Primogenitur (Erstgeborenen-Nachfolgeordnung) in Hessen- Rotenburg wiederholt unter den männlichen Nachkommen aufgeteilt. Hauptresidenz der Linie war das Schloss Rotenburg in Rotenburg an der Fulda. Soweit weitere Nebenlinien bestanden, residierten diese unter anderem in Eschwege, Wanfried oder auf Rheinfels unter von Hessen-Rotenburg abweichender Namensführung.