Hessen-Rotenburg
(Rotenburger Quart)
Die Landgrafschaft Hessen-Rotenburg
(Rotenburger Quart) war ein teilsouveränes
Fürstentum unter der reichsrechtlichen
Oberhoheit von Hessen-Kassel. Es umfasste die
Gebiete der heutigen Bundesländer Hessen,
Rheinland-Pfalz und Thüringen und wurde von
einer Nebenlinie des Hauses Hessen (Hessen-
Rotenburg) regiert. Diese teilte sich zeitweise in
weitere Nebenlinien und Landgrafschaften auf.
Der hessische Landgraf Moritz der Gelehrte von
Hessen-Kassel errichtete durch Hausverträge in
den Jahren 1627 und 1628 zur Ausstattung
seiner Söhne aus zweiter Ehe mit Juliane von
Nassau-Dillenburg ein teilselbständiges
Fürstentum unter der Oberhoheit von Hessen-
Kassel ein. Die hier regierenden Nebenlinien
des Hauses Hessen-Kassel werden unter dem
Oberbegriff Hessen-Rotenburg
zusammengefasst.
Um eine standesgemäße Versorgung ihrer
Kinder sicherzustellen, übertrug Juliane
Einkünfte und Besitzrechte an ihre Kinder.
Schließlich erreichte sie von Moritz, dass ihre
Söhne die sogenannte Rotenburger Quart
erhielten. Die Quart (lat. Viertel) umfasste etwa
ein Viertel der Gesamtfläche Hessen-Kassels.
Dieses Größenverhältnis war namensgebend.
Es wurde festgelegt, dass die Quart weiterhin
unter Kasseler Oberhoheit blieb und dass vor
allem die Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich
Verteidigungs- und Außenpolitik ausschließlich
bei den regierenden Landgrafen von Hessen-
Kassel lag. In der darauffolgenden Zeit führte
dies natürlich zu Streit.
Von 1627 bis 1834 bildete die Rotenburger
Quart ein bis mehrere, nur teilselbständige
Fürstentümer innerhalb der Landgrafschaft
Hessen-Kassel. Sie umfasste neben Stadt und
Amt Rotenburg die Niedergrafschaft
Katzenelnbogen mit St. Goar und der Festung
Rheinfels, die Städte und Ämter Eschwege,
Wanfried, Sontra, Witzenhausen, die Gerichte
Bilstein und Germerode, das hessische Drittel
der Herrschaft Treffurt, Burg Ludwigstein, das
gleichnamige Amt Ludwigstein und die
Herrschaft Plesse (nördlich von Göttingen) mit
dem Amt Gleichen. Hinzu kam ein Viertel des
Landzolles. Das beschriebene Territorium war
Gemeinschaftsbesitz der Nachkommen von den
Landgrafen Moritz und Juliane und wurde bis
zur Einführung der Primogenitur
(Erstgeborenen-Nachfolgeordnung) in Hessen-
Rotenburg wiederholt unter den männlichen
Nachkommen aufgeteilt.
Hauptresidenz der Linie war das Schloss
Rotenburg in Rotenburg an der Fulda. Soweit
weitere Nebenlinien bestanden, residierten
diese unter anderem in Eschwege, Wanfried
oder auf Rheinfels unter von Hessen-Rotenburg
abweichender Namensführung.