Judenschutz (Schutzjuden)

Der sogenannte Judenschutz war im mittelalterlichen Deutschland ein rechtlicher Sonderstatus aufgrund von Schutzverträgen zwischen einzelnen Personen oder Familien und dem jeweiligen Landesherrn. In der frühen Neuzeit entstanden regionale Judenordnungen in den einzelnen Territorien des Heiligen Römischen Reiches. In diesem Zusammenhang entstand auch der Begriff der Schutzjuden, die im Unterschied zu nicht-sesshaften Betteljuden eine Aufnahme in eine städtische Gemeinschaft gefunden haben.