Judenschutz (Schutzjuden)
Der sogenannte Judenschutz war im
mittelalterlichen Deutschland ein rechtlicher
Sonderstatus aufgrund von Schutzverträgen
zwischen einzelnen Personen oder Familien und
dem jeweiligen Landesherrn. In der frühen
Neuzeit entstanden regionale Judenordnungen
in den einzelnen Territorien des Heiligen
Römischen Reiches. In diesem Zusammenhang
entstand auch der Begriff der Schutzjuden, die
im Unterschied zu nicht-sesshaften Betteljuden
eine Aufnahme in eine städtische Gemeinschaft
gefunden haben.