Sendkirche

Im Mittelalter gab es eine weltliche und eine kirchliche Gerichtsbarkeit. Die weltliche Gerichtsbarkeit fand auf Marktplätzen oder vor bzw. in Rathäusern statt, während die kirchliche Rechtsprechung in bzw. vor Kirchen (sogenannte Sendkirchen) erfolgte. Es gab im Laufe eines Jahres nur wenige Gerichtstage, an denen der Bischof selbst oder einer seiner Vertrauten zum Sendgericht kam, um hier Recht zu sprechen. Die Sendkirchen sind die ältesten und bedeutendsten Kirchen einer Region, dem damalige Sendbezirk – offiziell als Sendsprengel bezeichnet.