Sendkirche
Im Mittelalter gab es eine weltliche und eine
kirchliche Gerichtsbarkeit. Die weltliche
Gerichtsbarkeit fand auf Marktplätzen oder vor
bzw. in Rathäusern statt, während die
kirchliche Rechtsprechung in bzw. vor Kirchen
(sogenannte Sendkirchen) erfolgte.
Es gab im Laufe eines Jahres nur wenige
Gerichtstage, an denen der Bischof selbst oder
einer seiner Vertrauten zum Sendgericht kam,
um hier Recht zu sprechen.
Die Sendkirchen sind die ältesten und
bedeutendsten Kirchen einer Region, dem
damalige Sendbezirk – offiziell als
Sendsprengel bezeichnet.