Stadtrecht
Durch das Stadtrecht wurde im Mittelalter eine
Siedlung zu einer Stadt erhoben. Nur der Kaiser
oder Landesherr konnte dieses vollziehen und
entließ damit die Stadt vom deutlich strikteren
Landrecht des jeweiligen Herrschers. Im
Landrecht waren die meisten Bürger nicht frei,
sondern mussten ihrem Herrscher gehorchen.
In der Stadt war das Leben frei und
unbestimmt. Daher kommt auch der Spruch:
„Stadtluft macht frei“.