Stadtrecht

Durch das Stadtrecht wurde im Mittelalter eine Siedlung zu einer Stadt erhoben. Nur der Kaiser oder Landesherr konnte dieses vollziehen und entließ damit die Stadt vom deutlich strikteren Landrecht des jeweiligen Herrschers. Im Landrecht waren die meisten Bürger nicht frei, sondern mussten ihrem Herrscher gehorchen. In der Stadt war das Leben frei und unbestimmt. Daher kommt auch der Spruch: „Stadtluft macht frei“.