Stapelrecht
Das Stapelrecht war im Mittelalter das Recht
einer Stadt, von den durchziehenden Händlern
einen Zoll zu verlangen und sie dazu zu
zwingen, ihre Waren für eine vorher festgelegte
Zeit auf den Märkten der Stadt anzubieten,
meist ein paar Tage. Das Wort leitet sich vom
Stapeln der Waren ab.