thüringisch-hessische

Erbfolgekrieg

Der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg dauerte von 1247 bis 1264. Bei dem Krieg ging es darum, die Herrschaftsnachfolge für Großteile Thüringens und die hessischen Grafschaften zu klären. Im Jahr 1247 verstarb der thüringische Landgraf Heinrich Raspe. Er war kinderlos, sodass die männliche Erbfolgelinie der Ludowinger ein frühes Ende nahm. Der thüringische Herrscher Raspe hatte nicht nur große Teile Thüringens besessen, sondern auch hessische Grafschaften, die er sich durch die weibliche Erbfolgelinie angeeignet hatte. Daher stellten insgesamt vier Parteien Ansprüche auf das Erbe von Heinrich Raspe: 1. Sophie von Brabant, die Tochter von Landgraf Ludwig IV und Nichte von Heinrich Raspe, wollte das Erbe für ihren Sohn Heinrich antreten. 2. Heinrich der Erlauchte, ein Neffe von Ludwig IV wollte das Erbe ebenfalls antreten. 3. Hermann – Graf von Hennenberg, ein weiterer Neffe Ludwigs wollte seine Ansprüche geltend machen. 4. Graf Siegfried von Anhalt, ebenfalls ein Neffe von Ludwig, allerdings Sohn einer anderen Schwester, bestand ebenfalls auf das Erbe. Doch Hermann und Siegfried schieden aus dieser Auseinandersetzung schnell aus. Hermann wurde die Herrschaft über Schmalkalden zugesprochen und Siegfried bekam nichts. Der eigentliche Erbfolgekrieg fand also nur zwischen Sophie von Braband und Heinrich dem Erlauchten, dem damaligen Markgrafen von Meißen, statt. Der Krieg dauerte 17 Jahre. Niemandem gelang es, ihn eindeutig für sich zu entscheiden. Sophie gewann für ihren Sohn die Grafschaft Hessen. Auch das Erzbistum Mainz stellte Ansprüche auf dieses Gebiet, doch in den Langsdorfer Verträgen von 1263 sprach man - in Friedensverhandlungen - Sophie von Brabant dieses Gebiet zu. Im Jahr 1265 trat sie ihre Herrschaft an ihren Sohn ab. Somit wurde Heinrich der erste Landgraf von Hessen. Die Wettiner, also die Markgrafen von Meißen, eigneten sich Thüringen an und wurden somit zu den Landgrafen Thüringens.