thüringisch-hessische
Erbfolgekrieg
Der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg dauerte
von 1247 bis 1264. Bei dem Krieg ging es
darum, die Herrschaftsnachfolge für Großteile
Thüringens und die hessischen Grafschaften zu
klären. Im Jahr 1247 verstarb der thüringische
Landgraf Heinrich Raspe. Er war kinderlos,
sodass die männliche Erbfolgelinie der
Ludowinger ein frühes Ende nahm. Der
thüringische Herrscher Raspe hatte nicht nur
große Teile Thüringens besessen, sondern auch
hessische Grafschaften, die er sich durch die
weibliche Erbfolgelinie angeeignet hatte.
Daher stellten insgesamt vier Parteien
Ansprüche auf das Erbe von Heinrich Raspe:
1. Sophie von Brabant, die Tochter von
Landgraf Ludwig IV und Nichte von Heinrich
Raspe, wollte das Erbe für ihren Sohn Heinrich
antreten.
2. Heinrich der Erlauchte, ein Neffe von Ludwig
IV wollte das Erbe ebenfalls antreten.
3. Hermann – Graf von Hennenberg, ein
weiterer Neffe Ludwigs wollte seine Ansprüche
geltend machen.
4. Graf Siegfried von Anhalt, ebenfalls ein Neffe
von Ludwig, allerdings Sohn einer anderen
Schwester, bestand ebenfalls auf das Erbe.
Doch Hermann und Siegfried schieden aus
dieser Auseinandersetzung schnell aus.
Hermann wurde die Herrschaft über
Schmalkalden zugesprochen und Siegfried
bekam nichts. Der eigentliche Erbfolgekrieg
fand also nur zwischen Sophie von Braband und
Heinrich dem Erlauchten, dem damaligen
Markgrafen von Meißen, statt.
Der Krieg dauerte 17 Jahre. Niemandem gelang
es, ihn eindeutig für sich zu entscheiden.
Sophie gewann für ihren Sohn die Grafschaft
Hessen. Auch das Erzbistum Mainz stellte
Ansprüche auf dieses Gebiet, doch in den
Langsdorfer Verträgen von 1263 sprach man -
in Friedensverhandlungen - Sophie von Brabant
dieses Gebiet zu. Im Jahr 1265 trat sie ihre
Herrschaft an ihren Sohn ab. Somit wurde
Heinrich der erste Landgraf von Hessen. Die
Wettiner, also die Markgrafen von Meißen,
eigneten sich Thüringen an und wurden somit
zu den Landgrafen Thüringens.