Volksabstimmung in
Schleswig
Durch die Niederlage Deutschlands im Ersten
Weltkrieg (Dänemark hatte nicht
teilgenommen) wurde im Versailler Vertrag eine
Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche
Schleswigs beschlossen. Die Abstimmungs-
zonen wurden damals nach den Wünschen
Dänemarks erstellt.
Es gab zwei Abstimmungszonen.
In der Zone I wurde en bloc abgestimmt, was
bei der zu erwartenden dänischen
Gesamtmehrheit bedeutete, dass lokale
grenznahe Mehrheiten für Deutschland keine
Berücksichtigung fanden.
In der südlichen Zone II (mit zu erwartender
deutscher Mehrheit) wurde einen Monat später
abgestimmt und die Auswertung der Ergebnisse
wurde gemeindeweise vorgenommen, sodass
die Möglichkeit bestand, einzelne Gemeinden
mit einer dänischen Mehrheit Dänemark
zuzusprechen.