Volksabstimmung in

Schleswig

Durch die Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg (Dänemark hatte nicht teilgenommen) wurde im Versailler Vertrag eine Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche Schleswigs beschlossen. Die Abstimmungs- zonen wurden damals nach den Wünschen Dänemarks erstellt. Es gab zwei Abstimmungszonen. In der Zone I wurde en bloc abgestimmt, was bei der zu erwartenden dänischen Gesamtmehrheit bedeutete, dass lokale grenznahe Mehrheiten für Deutschland keine Berücksichtigung fanden. In der südlichen Zone II (mit zu erwartender deutscher Mehrheit) wurde einen Monat später abgestimmt und die Auswertung der Ergebnisse wurde gemeindeweise vorgenommen, sodass die Möglichkeit bestand, einzelne Gemeinden mit einer dänischen Mehrheit Dänemark zuzusprechen.