Zehnt

Als Zehnt wird eine etwa zehnprozentige Steuer in Form von Geld oder Naturalien an eine geistliche (etwa Domkapitel, Pfarrkirche) oder eine weltliche (König, Grundherr) Institution / Macht bezeichnet. Schon zu Zeiten Karl des Großen war der Zehnt als Gesetz staatlich festgeschrieben. Besonders im späten Mittelalter war der Zehnt eine wichtige Einnahmequelle der Kirche oder des Grundherrn. Der Zehnt wurde entweder von der Kirche aktiv eingetrieben, oder die Zehntplichtigen mussten den Zehnt selbst an einem Sammelpunkt wie dem Wirtschaftshof der Pfarre oder dem Zehnthof abliefern. Es gab auch ganze Ortschaften, die beispielsweise einem Kloster gegenüber zehntpflichtig waren.