Zehnt
Als Zehnt wird eine etwa zehnprozentige Steuer
in Form von Geld oder Naturalien an eine
geistliche (etwa Domkapitel, Pfarrkirche) oder
eine weltliche (König, Grundherr) Institution /
Macht bezeichnet.
Schon zu Zeiten Karl des Großen war der Zehnt
als Gesetz staatlich festgeschrieben.
Besonders im späten Mittelalter war der Zehnt
eine wichtige Einnahmequelle der Kirche oder
des Grundherrn. Der Zehnt wurde entweder
von der Kirche aktiv eingetrieben, oder die
Zehntplichtigen mussten den Zehnt selbst an
einem Sammelpunkt wie dem Wirtschaftshof
der Pfarre oder dem Zehnthof abliefern. Es gab
auch ganze Ortschaften, die beispielsweise
einem Kloster gegenüber zehntpflichtig waren.