Chorherren

Als Kanoniker, Stiftsherren oder Chorherren werden Geistliche bezeichnet, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie (Ordnung/Gesamtheit der religiösen Zeremonien und Riten eines Gottesdienstes) mitwirken – vereinfacht gesagt, die den Gottesdienst in einer Kirche gestalten. Dabei geht es nicht nur um die Feier gemeinsamer Gottesdienste in der Gemeinde, sondern es umfasst auch beispielsweise das Stundengebet im Kloster, allein und/oder in Gemeinschaft. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen zwei Arten von Kanonikern: 1. Die Regularkanoniker Ihre Gemeinschaftsgrundlage ist meist die Augustinusregel. 2. Die Säkularkanoniker Ihre Gemeinschaftsgrundlage richtet sich nach den mönchischen Ordensregeln.