Chorherren
Als Kanoniker, Stiftsherren oder Chorherren
werden Geistliche bezeichnet, die als Mitglieder
eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an
einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche
(Regularkanoniker) an der gemeinsamen
Liturgie (Ordnung/Gesamtheit der religiösen
Zeremonien und Riten eines Gottesdienstes)
mitwirken – vereinfacht gesagt, die den
Gottesdienst in einer Kirche gestalten. Dabei
geht es nicht nur um die Feier gemeinsamer
Gottesdienste in der Gemeinde, sondern es
umfasst auch beispielsweise das Stundengebet
im Kloster, allein und/oder in Gemeinschaft.
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen
zwei Arten von Kanonikern:
1. Die Regularkanoniker
Ihre Gemeinschaftsgrundlage ist meist die
Augustinusregel.
2. Die Säkularkanoniker
Ihre Gemeinschaftsgrundlage richtet sich nach
den mönchischen Ordensregeln.