Freihof

Im Mittelalter und der Neuzeit war ein Freihof, auch Freihaus genannt, ein Gebäude das zwar innerhalb der Mauern einer Stadt lag, rechtlich aber nicht dem Stadtrat und der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war. Alle Bewohner und Angestellten der Freihöfe waren landesunmittelbar, sie hatten ihren Gerichtsstand vor dem Landgericht und waren von städtischen Steuern und weiteren Lasten (wie Einquartierung, Wachtpflichten usw.) befreit. Zudem konnten sie auch Handwerker und Künstler beschäftigen, die nicht in der Stadt ansässig waren und nicht den einheimischen Zünften angehörten.