Freihof
Im Mittelalter und der Neuzeit war ein Freihof,
auch Freihaus genannt, ein Gebäude das zwar
innerhalb der Mauern einer Stadt lag, rechtlich
aber nicht dem Stadtrat und der städtischen
Gerichtsbarkeit unterworfen war.
Alle Bewohner und Angestellten der Freihöfe
waren landesunmittelbar, sie hatten ihren
Gerichtsstand vor dem Landgericht und waren
von städtischen Steuern und weiteren Lasten
(wie Einquartierung, Wachtpflichten usw.)
befreit. Zudem konnten sie auch Handwerker
und Künstler beschäftigen, die nicht in der
Stadt ansässig waren und nicht den
einheimischen Zünften angehörten.