Herrlichkeiten

Das mittelalterliche Ostfriesland bestand aus den sogenannten ostfriesischen Herrlichkeiten, kleinen aber eigenständigen Herrschaftsgebieten. Jede der Herrlichkeiten wurde von einem Häuptling regiert, der weitreichende Rechte in Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuererhebung ausübte. Durch die Herrlichkeiten war Ostfriesland dezentral organisiert. Damit hatte es eine Sonderstellung im Heiligen Römischen Reich. Die einzelnen Herrlichkeiten unterschieden sich in Größe und Einfluss. Mit dem Aufstieg der Cirksena als Grafen von Ostfriesland ab 1464 begann schrittweise die Integration der Herrlichkeiten in die Ostfriesische Grafschaft. Trotz dieser Eingliederung hatten die Häuptlinge der Herrlichkeiten zahlreiche Befugnisse und behielten ihre Unabhängigkeit.