Herrlichkeiten
Das mittelalterliche Ostfriesland bestand aus
den sogenannten ostfriesischen Herrlichkeiten,
kleinen aber eigenständigen
Herrschaftsgebieten.
Jede der Herrlichkeiten wurde von einem
Häuptling regiert, der weitreichende Rechte in
Verwaltung, Gerichtsbarkeit und
Steuererhebung ausübte.
Durch die Herrlichkeiten war Ostfriesland
dezentral organisiert. Damit hatte es eine
Sonderstellung im Heiligen Römischen Reich.
Die einzelnen Herrlichkeiten unterschieden sich
in Größe und Einfluss.
Mit dem Aufstieg der Cirksena als Grafen von
Ostfriesland ab 1464 begann schrittweise die
Integration der Herrlichkeiten in die
Ostfriesische Grafschaft. Trotz dieser
Eingliederung hatten die Häuptlinge der
Herrlichkeiten zahlreiche Befugnisse und
behielten ihre Unabhängigkeit.