Leibeigenschaft

Die Leibeigenschaft (auch als Eigenbehörigkeit bezeichnet) war eine durch Kirche und Staat geförderte mittelalterliche und neuzeitliche Verfügungsgewalt eines Leibherren über die Leibeigenen, die auch als Unfreie bezeichnet wurden. Die Leibeigenen waren Diener und eines Grundherrn, die ihm Folge zu leisten hatten. Sie mussten beispielsweise sein Land und seine Güter bewirtschaften und Frondienste (Aufgaben aller Art) leisten. Ihnen wurde der Wohnort und ihr Bewegungsradius vorgegeben, sie durften nicht wegziehen. Sie unterlagen der Gerichtsbarkeit des Landesherrn und mussten sich beispielsweise eine Erlaubnis zur Heirat einholen. Aber auch die Leibherren hatten eine Fürsorgepflicht für ihre Leibeigenen. Manche Leibherren ermöglichten ihren Leibeigenen Bildung bzw. ein Studium.