Leibeigenschaft
Die Leibeigenschaft (auch als Eigenbehörigkeit
bezeichnet) war eine durch Kirche und Staat
geförderte mittelalterliche und neuzeitliche
Verfügungsgewalt eines Leibherren über die
Leibeigenen, die auch als Unfreie bezeichnet
wurden.
Die Leibeigenen waren Diener und eines
Grundherrn, die ihm Folge zu leisten hatten.
Sie mussten beispielsweise sein Land und seine
Güter bewirtschaften und Frondienste
(Aufgaben aller Art) leisten. Ihnen wurde der
Wohnort und ihr Bewegungsradius vorgegeben,
sie durften nicht wegziehen. Sie unterlagen der
Gerichtsbarkeit des Landesherrn und mussten
sich beispielsweise eine Erlaubnis zur Heirat
einholen.
Aber auch die Leibherren hatten eine
Fürsorgepflicht für ihre Leibeigenen. Manche
Leibherren ermöglichten ihren Leibeigenen
Bildung bzw. ein Studium.