Schöffe
Streitschlichtung und Rechtsfindung war in
Germanien die Angelegenheit des gesamten
Dorfes. An den regelmäßig stattfindenden
Versammlungen mussten alle volljährigen
Männer teilnehmen.
Aufgrund sich ändernder sozialer Strukturen fiel
es dem einen oder anderen immer schwerer,
dieser Verpflichtung nachzukommen. Mit der
Zeit nahmen immer weniger Personen an solch
einer Versammlung teil. Teils kam es zu
„Vertretungen“ von Personen, die selbst nicht
anwesend sein konnten.
Für diese Personen kam ab dem späten 8.
Jahrhundert der Begriff „Schöffe“ auf.
Aus diesen „Schöffen“ entwickelte sich im
Mittelalter und der Neuzeit der Beruf des
mittelalterlichen Schöffen. Er wurde mit
Aufgaben in der Rechtsprechung und mit
Verwaltungsaufgaben betraut und übte diese im
Auftrag eines Landesherrn aus.