Schöffe

Streitschlichtung und Rechtsfindung war in Germanien die Angelegenheit des gesamten Dorfes. An den regelmäßig stattfindenden Versammlungen mussten alle volljährigen Männer teilnehmen. Aufgrund sich ändernder sozialer Strukturen fiel es dem einen oder anderen immer schwerer, dieser Verpflichtung nachzukommen. Mit der Zeit nahmen immer weniger Personen an solch einer Versammlung teil. Teils kam es zu „Vertretungen“ von Personen, die selbst nicht anwesend sein konnten. Für diese Personen kam ab dem späten 8. Jahrhundert der Begriff „Schöffe“ auf. Aus diesen „Schöffen“ entwickelte sich im Mittelalter und der Neuzeit der Beruf des mittelalterlichen Schöffen. Er wurde mit Aufgaben in der Rechtsprechung und mit Verwaltungsaufgaben betraut und übte diese im Auftrag eines Landesherrn aus.