Schultheiß

Im Mittelalter war ein Schultheiß eine vom Landesherrn, Stadtherrn oder Grundbesitzer beauftragte Person, die in einer Gemeinde oder Region Abgaben bzw. Steuern eintreiben sollte. Außerdem überwachten sie, ob weitere Verpflichtungen oder Bestimmungen von den Untertanen eingehalten wurden. Später war der Schultheiß auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit. Die heutigen Nachnamen Schulte, Schultes oder Schulze leiten sich von dem Beruf des Schultheißen ab.