Schultheiß
Im Mittelalter war ein Schultheiß eine vom
Landesherrn, Stadtherrn oder Grundbesitzer
beauftragte Person, die in einer Gemeinde oder
Region Abgaben bzw. Steuern eintreiben sollte.
Außerdem überwachten sie, ob weitere
Verpflichtungen oder Bestimmungen von den
Untertanen eingehalten wurden. Später war der
Schultheiß auch Richter der niederen
Gerichtsbarkeit.
Die heutigen Nachnamen Schulte, Schultes
oder Schulze leiten sich von dem Beruf des
Schultheißen ab.