Alter Markt

Rund um den Alten Markt liegen die Wurzeln der bürgerlichen Stadt Magdeburg. Um das Jahr 965 wird der Alte Markt erstmals als Zentrum der bürgerlichen Stadt erwähnt. Trotz zahlreicher Zerstörungen in den kommenden Jahrhunderten hat der Platz seine ursprüngliche Form kaum verändert. Damit ist es ein einmaliger Platz in deutscher Stadtgeschichte. Hier entstand um 1188 das sogenannte Magdeburger Recht, ein Gewohnheitsrecht. Damals hatte die Bürgerschaft ein für die Zeit sehr fortschrittliches Marktrecht entwickelt. Das Magdeburger Recht erlaubte den Bürgern eine weitestgehende Selbstverwaltung, sowohl gerichtlich, als auch auf den Märkten. Durch das Gesetz wurde der Schöffenstuhl (mittelalterliches Gericht) durch die Bürger besetzt und war unabhängig vom Stadtrat – eine Art Gewaltenteilung. Weiterhin wurde durch das Magdeburger Recht der Handel geregelt: Händler mussten Rechnungen stellen und eine Buchführung anlegen. Das Geldleihen wurde nun auch rechtlich geregelt. Auch im Eherecht, im Strafrecht und für Gerichtsverfahren wurden genaue Vorgaben gemacht. Durch dieses damals sehr progressive Recht wurde Magdeburg zu einem bedeutenden Handelsplatz zwischen Ost- und West. Das Magdeburger Recht wurde zudem zum Vorbild zahlreicher Stadtrechte in ganz Mittel- und Osteuropa. In Magdeburg galt das Recht bis zum Dreißigjährigen Krieg, während es in Teilen des Baltikums und der Ukraine bis ins 19. Jahrhundert angewendet wurde.
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Besiedelung um 1000