Alter Markt
Rund um den Alten Markt liegen die Wurzeln
der bürgerlichen Stadt Magdeburg. Um das Jahr
965 wird der Alte Markt erstmals als Zentrum
der bürgerlichen Stadt erwähnt.
Trotz zahlreicher Zerstörungen in den
kommenden Jahrhunderten hat der Platz seine
ursprüngliche Form kaum verändert. Damit ist
es ein einmaliger Platz in deutscher
Stadtgeschichte.
Hier entstand um 1188 das sogenannte
Magdeburger Recht, ein Gewohnheitsrecht.
Damals hatte die Bürgerschaft ein für die Zeit
sehr fortschrittliches Marktrecht entwickelt.
Das Magdeburger Recht erlaubte den Bürgern
eine weitestgehende Selbstverwaltung, sowohl
gerichtlich, als auch auf den Märkten. Durch
das Gesetz wurde der Schöffenstuhl
(mittelalterliches Gericht) durch die Bürger
besetzt und war unabhängig vom Stadtrat –
eine Art Gewaltenteilung. Weiterhin wurde
durch das Magdeburger Recht der Handel
geregelt: Händler mussten Rechnungen stellen
und eine Buchführung anlegen. Das Geldleihen
wurde nun auch rechtlich geregelt. Auch im
Eherecht, im Strafrecht und für
Gerichtsverfahren wurden genaue Vorgaben
gemacht.
Durch dieses damals sehr progressive Recht
wurde Magdeburg zu einem bedeutenden
Handelsplatz zwischen Ost- und West. Das
Magdeburger Recht wurde zudem zum Vorbild
zahlreicher Stadtrechte in ganz Mittel- und
Osteuropa. In Magdeburg galt das Recht bis
zum Dreißigjährigen Krieg, während es in Teilen
des Baltikums und der Ukraine bis ins 19.
Jahrhundert angewendet wurde.
Besiedelung um 1000