St. Wilhadi

Mit der Verlegung der Siedlung Stade in den Bereich der heutigen Altstadt bzw. des Hafens florierte die Wirtschaft und schon bald entwickelte sich die Siedlung zu einem bedeutenden Handelsplatz an Schwinge und Elbe. Lange Zeit war Stade bedeutsamer als das nahe Hamburg, denn sie lag günstiger bzw. näher zur Elbmündung. Im Jahr 1209 wurde Stade vom damaligen Deutschen Kaiser Otto IV das Stadtrecht verliehen, 1236 erhielt sie vom Bremer Erzbischof das Stapelrecht. Der Handel und die Wirtschaft wurden deutlich gestärkt. Über die Anfänge der Stader Bischofsstadt ist nur wenig bekannt. Der erste Kirchenbau stammte aus dem 11. Jahrhunderts. Die Kirche bildete das Zentrum der bischöflichen Stadt. Geweiht ist die Kirche dem ersten Bremer Bischof Willehad (*um 740, †789). Der älteste Teil der heutigen Kirche ist der Westturm aus dem 13. Jahrhundert, wobei nach einem Blitzschlag das flache Pyramidendach erst im Jahr 1765 aufgesetzt wurde – wie auch die Wetterfahne verrät. Die Hallenkirche selbst stammt aus dem 14. Jahrhundert, wobei der Bau im Laufe seiner Geschichte immer wieder beschädigt und anschließend saniert wurde. Auch der Stadtbrand von 1659 führte zu großen Schäden an der Kirche und vernichtete unter anderem die Inneneinrichtung.
Kirchturm St. Wilhadi
Das Stapelrecht von Stade war vor allem gegen Hamburg gerichtet, um deren Wirtschaft zu schwächen und um die Stadt von den Handelsströmen abzuschneiden. Dies sahen die Hamburger natürlich nicht ein, sodass es zu einer folgenschweren Entscheidung kam. Die Hamburger Bürgerschaft fälschte eine Urkunde, die als Barbarossa-Privileg in die Geschichte einging. In dieser Urkunde sicherte der Kaiser der Stadt unter anderem eine Befreiung des Zolls in Stade zu. Da diese Fälschung vom Bremer Erzbischof nicht erkannt wurde und daraufhin Anwendung fand, wurde damit die wirtschaftliche Entwicklung von Stade langfristig beeinträchtigt.