Bischofshof
Der Bischofshof ist neben dem Dom und der
Liebfrauenkirche das wichtigste Gebäude der
Domimmunität und stammt im Kern aus dem
12. Jahrhundert. Es war im Mittelalter nicht nur
der Sitz des Erzbischofs, hier tagte auch das
Gericht des Dombezirks. Das Gericht urteilte
nicht nur über die Bewohner der
Domimmunität, sondern befasste sich auch mit
Bürgern, die innerhalb des Bezirks straffällig
wurden. Schon im 13. Jahrhundert wird das
sogenannte Petersgericht erwähnt. Als
Gerichtsort diente ein inzwischen abgerissener
Kreuzgang hinter dem Bischofshof.
Im mittelalterlichen Trier gab es, wie bereits
erwähnt, nie offene Kämpfe zwischen der
städtischen Bürgerschaft und dem Erzbischof.
Dennoch war das Verhältnis alles andere als
freundschaftlich. Auch die Kontakte des
Erzbischofs zum Papst waren immer wieder mit
Spannungen verbunden. So wollte der Papst im
13. Jahrhundert, dass gut ausgebildete Bürger
der städtischen Oberschicht auch zu
Domherren werden könnten - vermutlich um
frischen Wind ins Erzbistum zu bringen. Im Jahr
1256 teilte der Erzbischof mit, dass dies
aufgrund „vieler zugefügter Beleidigungen und
schwerer Feindschaft“ zur Bürgerschaft nicht
möglich sei
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. Trotz dieser Spannungen zwischen
Stadtrat und Erzbischof waren die Domherren
für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt
von großer Bedeutung. Die wohlhabenden
Domherren verlangten nach hochwertigen und
damit teuren Produkten und kurbelten die
Wirtschaft an.
Der heutige, barocke Bau stammt aus der Zeit
um 1748, als das mittelalterliche Gebäude
ersetzt wurde.