Bischofshof

Der Bischofshof ist neben dem Dom und der Liebfrauenkirche das wichtigste Gebäude der Domimmunität und stammt im Kern aus dem 12. Jahrhundert. Es war im Mittelalter nicht nur der Sitz des Erzbischofs, hier tagte auch das Gericht des Dombezirks. Das Gericht urteilte nicht nur über die Bewohner der Domimmunität, sondern befasste sich auch mit Bürgern, die innerhalb des Bezirks straffällig wurden. Schon im 13. Jahrhundert wird das sogenannte Petersgericht erwähnt. Als Gerichtsort diente ein inzwischen abgerissener Kreuzgang hinter dem Bischofshof. Im mittelalterlichen Trier gab es, wie bereits erwähnt, nie offene Kämpfe zwischen der städtischen Bürgerschaft und dem Erzbischof. Dennoch war das Verhältnis alles andere als freundschaftlich. Auch die Kontakte des Erzbischofs zum Papst waren immer wieder mit Spannungen verbunden. So wollte der Papst im 13. Jahrhundert, dass gut ausgebildete Bürger der städtischen Oberschicht auch zu Domherren werden könnten - vermutlich um frischen Wind ins Erzbistum zu bringen. Im Jahr 1256 teilte der Erzbischof mit, dass dies aufgrund „vieler zugefügter Beleidigungen und schwerer Feindschaft“ zur Bürgerschaft nicht möglich sei 2 . Trotz dieser Spannungen zwischen Stadtrat und Erzbischof waren die Domherren für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung. Die wohlhabenden Domherren verlangten nach hochwertigen und damit teuren Produkten und kurbelten die Wirtschaft an. Der heutige, barocke Bau stammt aus der Zeit um 1748, als das mittelalterliche Gebäude ersetzt wurde.

2

wie zitiert in Irsinger (2016), S. 185/186