Adelshöfe

An dieser Stelle stehen zwei eher unscheinbar aussehende Gebäude, die im frühen 18. Jahrhundert errichtet wurden. Sie sind Zeugnisse des wirtschaftlichen Aufschwungs, den Wetzlar erlebte, nachdem das Reichkammergericht 1689 hierher verlegt wurde. Das eigentliche Gerichtsgebäude hast du bereits am Fischmarkt (Station 4) kennengelernt. Das Reichskammergericht wurde 1495 vom damaligen Kaiser Maximilian I. (*1459, †1519) gegründet, um den „Ewigen Landfrieden“ zu bewahren, also ein friedliches Miteinander der vielen Kleinstaaten des damaligen Deutschlands zu gewährleisten. Das oberste Gericht des damaligen Deutschlands sollte Gewalt, Erpressung und Fehden verhindern. Besetzt wurde das Gericht durch Mitglieder adeliger Familien aus ganz Deutschland, wobei der Kaiser teils ein Mitspracherecht hatte. Dabei änderte sich das Kräfteverhältnis im Laufe seines Bestehens bis 1806 auch immer wieder und war dem Kaiser mal mehr mal weniger zugeneigt. Das Gericht wurde in Frankfurt am Main gegründet und wechselte mehrfach in seiner Geschichte den Standort. Es tagte immer in Reichsstädten, denn diese waren dem Kaiser direkt unterstellt und damit „unabhängig“. Von 1689 bis zu seiner Auflösung befand sich das Reichskammergericht in Wetzlar. Die beiden hier stehenden Adelspaläste wurden von Mitarbeitern des Gerichts bewohnt. Das Palais Papius wurde 1718 erbaut. Um 1756 erhielt es sein heutiges Aussehen. Das barocke Avemannsche Haus wurde Mitte des 18. Jahrhunderts errichtet. Hier lebten mehrere Familien, die am Gericht arbeiteten. Seit 1987 ist hier das Reichskammergerichts- museum zu finden. In der Ausstellung werden die Arbeitsweise und die große Bedeutung des Reichskammergerichts im mittelalterlichen und neuzeitlichen Deutschland thematisiert. Erst in den letzten etwa 100 Jahren wurde mit der systematischen Forschung zum Reichskammergericht begonnen. Bis heute ist vielen die Bedeutung und Funktion des ehemaligen Reichskammergerichts nicht wirklich bewusst.
Reichskammergericht in Wetzlar