Adelshöfe
An dieser Stelle stehen zwei eher unscheinbar
aussehende Gebäude, die im frühen 18.
Jahrhundert errichtet wurden. Sie sind
Zeugnisse des wirtschaftlichen Aufschwungs,
den Wetzlar erlebte, nachdem das
Reichkammergericht 1689 hierher verlegt
wurde. Das eigentliche Gerichtsgebäude hast
du bereits am Fischmarkt (Station 4)
kennengelernt.
Das Reichskammergericht wurde 1495 vom
damaligen Kaiser Maximilian I. (*1459, †1519)
gegründet, um den „Ewigen Landfrieden“ zu
bewahren, also ein friedliches Miteinander der
vielen Kleinstaaten des damaligen
Deutschlands zu gewährleisten. Das oberste
Gericht des damaligen Deutschlands sollte
Gewalt, Erpressung und Fehden verhindern.
Besetzt wurde das Gericht durch Mitglieder
adeliger Familien aus ganz Deutschland, wobei
der Kaiser teils ein Mitspracherecht hatte. Dabei
änderte sich das Kräfteverhältnis im Laufe
seines Bestehens bis 1806 auch immer wieder
und war dem Kaiser mal mehr mal weniger
zugeneigt.
Das Gericht wurde in Frankfurt am Main
gegründet und wechselte mehrfach in seiner
Geschichte den Standort. Es tagte immer in
Reichsstädten, denn diese waren dem Kaiser
direkt unterstellt und damit „unabhängig“. Von
1689 bis zu seiner Auflösung befand sich das
Reichskammergericht in Wetzlar.
Die beiden hier stehenden Adelspaläste wurden
von Mitarbeitern des Gerichts bewohnt. Das
Palais Papius wurde 1718 erbaut. Um 1756
erhielt es sein heutiges Aussehen.
Das barocke Avemannsche Haus wurde Mitte
des 18. Jahrhunderts errichtet. Hier lebten
mehrere Familien, die am Gericht arbeiteten.
Seit 1987 ist hier das Reichskammergerichts-
museum zu finden. In der Ausstellung werden
die Arbeitsweise und die große Bedeutung des
Reichskammergerichts im mittelalterlichen und
neuzeitlichen Deutschland thematisiert.
Erst in den letzten etwa 100 Jahren wurde mit
der systematischen Forschung zum
Reichskammergericht begonnen. Bis heute ist
vielen die Bedeutung und Funktion des
ehemaligen Reichskammergerichts nicht
wirklich bewusst.